ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PARTNERSCHAFT RENTEO

1.   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die vorliegenden Bedingungen werden zwischen der Gesellschaft „GENERAL AU SERVICE DU CHEVAL“, einer einfachen Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 200.000 EUR mit Sitz in PONTS (50300) – ZA du MAUDON, eingetragen im Unternehmensregister von COUTANCES unter der Nummer 409 751 542, im Folgenden „RENTEO“ genannt,

und

Personen, die über die auf der Smartphone-/Tablet-Anwendung oder der RENTEO-Website (im Folgenden „Antrag“ genannt) angebotenen Dienste ihr THEAULT-Fahrzeug an Nutzer, Verbraucher oder Fachleute vermieten möchten.

Der Zweck der von RENTEO eingerichteten Anwendung ist es, Nutzern und Partnern, die an einem THEAULT-Fahrzeugvermietungsservice für den Transport von Pferden teilnehmen möchten, zu erlauben, miteinander in Kontakt zu treten. Da sich die Tätigkeit von RENTEO auf die Vermittlung von Kontakten beschränkt, kann RENTEO unter keinen Umständen als Anbieter der vom Partner in der Anmeldung angebotenen Vermietungsleistungen angesehen werden; nur der Partner ist der Vertragspartner des Nutzers bei einer Vermietung von Fahrzeugen.

1.2 Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen legen sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Anwendung durch die Partner als auch die Bedingungen für die Partnerschaft zwischen dem Partner und RENTEO fest.

Die Validierung der Anmeldung durch den Partner auf dem Antrag bestätigt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Bedingungen und seine Absicht, ein THEAULT-Fahrzeug zu vermieten und RENTEO mit der Aufgabe zu betrauen, ihn mit Nutzern in Kontakt zu bringen, die diesen Service nutzen möchten, und diesen Servicevertrag in seinem Namen abzuschließen.

Insofern kommt der durch RENTREO vermittelte, in seinem Namen abgeschlossene Vertrag mit den Nutzern zustande und unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RENTEO, die über diesen Link zugänglich sind http://www.renteo.fr/fr/conditions-generales-utilisation.html.

Der Partner erklärt, diese gelesen zu haben und in ihrer Gesamtheit und ohne Einschränkung zu akzeptieren.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die zuvor geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. RENTEO behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu aktualisieren. In jedem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag der Antragstellung in Kraft waren.

Die Nutzung der Anwendung setzt voraus, dass der Partner die nachstehenden Regeln sowie die oben genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt akzeptiert; andere Dokumente wie Broschüren, Werbekataloge, Leistungsbeschreibungen von RENTEO haben nur informellen Charakter.

Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Parteien nicht durch anderslautende Bestimmungen geändert werden.

Die Tatsache, dass sich eine der Parteien zu keinem Zeitpunkt auf eine der im Vertrag enthaltenen Klauseln beruft, gilt nicht als Verzicht, diese später in Anspruch zu nehmen. Die Aufhebung einer Klausel der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen insgesamt.

2. EINRICHTUNG DER ANWENDUNG, ANMELDUNG DES PARTNERS, BEDINGUNGEN FÜR DIE RENTEO-PARTNERSCHAFT

2.1 Um die Anwendung zu nutzen, loggt sich der Partner in der Website ein oder lädt die Smartphone-/Tablet-Anwendung herunter.

Die Installation der Smartphone-/Tablet-Anwendung erfolgt durch den Partner, indem er sich über sein Smartphone mit einem Anwendungsspeicher (z.B. Apple Store für Mobiltelefone der Marke Apple oder Google Play für Android-Mobile) verbindet.

Die Smartphone-/Tablet-Anwendung und alle darin enthaltenen Dienste sind für Terminals mit den folgenden Betriebssystemen optimal zugänglich: Android Versionen 5.0 und neuere – IOS Version 9.X, iPhone 7 und neuere sowie Windows Phone.

2.2 Partner- und Fahrzeuganmeldung

Um auf die von RENTEO angebotenen Dienste zugreifen und mit den Nutzern in Kontakt treten zu können, muss sich der Partner für die Anwendung anmelden.

Damit verpflichtet er sich, das Anmeldeformular auszufüllen und dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen, vollständigen und genauen Angaben macht.

Der Partner muss außerdem die folgenden Informationen und/oder Elemente angeben:

 

- Eine Identifikation: Firmenname, RCS-Identifikationsnummer oder Name und Vorname der   

  Person mit ihrem Ausweis;

- Der Name und die Art der Beschäftigung im Falle einer beruflichen Tätigkeit;

- Die Anschrift des eingetragenen Sitzes oder Hauptwohnsitzes;

- Eine Handynummer;

- Eine E-Mail-Adresse;

- Ein Bankidentitätsauszug (RIB);

- Der Verantwortliche;

- Die komplette Fahrzeugausstattung mit Optionen (inkl. Kilometerstand)

- Der Standort des Fahrzeugs

- Eine Kopie des Versicherungsvertrages, der die Durchführung von Kurzzeitmieten

  ermöglicht.

- Eine Kopie des Personalausweises. Ist der Kunde ein Unternehmen, derjenige des

  gesetzlichen Vertreters.

- Die Einheitspreise inklusive aller Steuern für alle Dienstleistungen pro Kilometer und

  Dauer;

- Die Preise inklusive aller Steuern auf die vom Vermieter angebotenen Zusatzleistungen;

- Die Preise inklusive aller Steuern für die vorgeschlagenen festen Dienstleistungen;

- Die Preise inklusive aller Steuern der angebotenen Versicherungsoptionen und für alle

  Deckungen und Ausschlüsse, die Höhe des Selbstbehalts und die Kosten des Rückkaufs;

- Die Kosten, die der Mieter gegebenenfalls selbst übernehmen muss;

- Die Bedingungen für den Fall, dass das Fahrzeug erst nach Ablauf des geplanten

  Rückgabedatums zurückgegeben wird;

- Die Kaution; die Bedingungen für ihre Zahlung und Rückgabe; die Bedingungen ohne

  Kaution;

- Die Buchungsverfahren, die erforderlichen Mietvorauszahlungen und

  Die Zahlungsbedingungen im Allgemeinen;

- Das Alter des Fahrers oder das Ablaufdatum des Führerscheins;

- Die Verpflichtungen, die sich zusätzlich zu den Verpflichtungen aus den gesetzlichen   

  Garantien ergeben: Abschleppdienst, Wartung, Reparatur, Ersatz, sowie alle

  Haftungsbeschränkungen;

- Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung.

Um Fehler zu vermeiden, muss der Partner eine gültige E-Mail-Adresse angeben und wahrheitsgemäße Daten garantieren. Auf Wunsch des Partners können auch zusätzliche Informationen, einschließlich Fotos des Fahrzeugs, zur Verfügung gestellt werden.

In jedem Fall ist der Partner für die Angaben auf seinem Anmeldeformular verantwortlich. Im Falle eines Fehlers lehnt RENTEO jegliche Haftung für eine nicht erfolgte Anmeldung ab.

Der Partner verpflichtet sich, RENTEO unverzüglich über jegliche Änderung dieser Daten zu informieren, insbesondere über jede Änderung, die das Fahrzeug oder seine persönliche Situation betrifft.

In jedem Fall behält sich RENTEO das Recht vor, den vorliegenden Vertrag zu kündigen, wenn sich die Situation des Partners ändert, welche die materiellen Bedingungen und/oder die Qualität seines Mietdienstes beeinträchtigt und/oder ihn daran hindert, die RENTEO-Anmeldungs- und Partnerschaftsbedingungen (2.2 und 2.3 dieses Artikels) einzuhalten.

Der Partner verpflichtet sich überdies, kein anderes Konto als das ursprünglich eingerichtete zu erstellen oder zu nutzen, sei es unter seiner eigenen Identität oder der von Dritten.

2.3 Bedingungen für die Partnerschaft

Mit der Bestätigung seiner Anmeldung bestätigt der Partner, dass er die von RENTEO festgelegten Partnerschaftsbedingungen einhält und dass er fähig ist, den vorliegenden Vertrag abzuschließen; dass keine finanziellen, regulatorischen oder vertraglichen Hindernisse gegen den Abschluss dieses Vertrags bestehen und dass er ihn erfüllen wird und alle Bestimmungen einhalten kann;

Dass er der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist und gegebenenfalls in dieser Eigenschaft im Handels- und Unternehmensregister eingetragen ist;

Dass sich das gemietete Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet und die RENTEO-Kriterien erfüllt.

RENTEO oder eine von ihr beauftragte Person behält sich das Recht vor, die Daten und Eingaben des Partners zu überprüfen und ihn jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu besuchen, um zu überprüfen, ob die Partnerschaftsbedingungen vom Partner tatsächlich eingehalten werden.

Der Partner ist sich bewusst, dass RENTEO keine Haftung in irgendeiner Form übernehmen kann, die sich aus falschen oder fehlerhaften Daten ergeben könnte. In jedem Fall haftet der Partner allein für alle Schäden, die den Nutzern entstehen können, die sich auf seine Informationen verlassen. In diesem Fall hat RENTEO die Möglichkeit, das Partnerkonto zu löschen und Ersatz für alle Schäden zu verlangen, die ihr durch den Partner entstanden sind.

3. ANBINDUNG UND NUTZUNG DER ANWENDUNG – PERSÖNLICHER BEREICH DES PARTNERS – SCHALTUNG VON ANZEIGEN

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung kann sich der Partner in die Anwendung einloggen, indem er die dafür vorgesehenen Felder für E-Mail und Passwort ausfüllt.

Der Partner ist für die Sicherung und Vertraulichkeit aller seiner Nutzernamen und Passwörter verantwortlich. Er übernimmt die volle Verantwortung für jeglichen Verstoß gegen diesen Kodex und trägt insbesondere die finanziellen Folgen der nach diesem Kodex durchgeführten Handlungen, es sei denn, er kann kumulativ nachweisen, dass er dafür nicht haftbar gemacht werden kann und dass RENTEO einen Fehler begangen hat.

Die Anmeldung des Partners ermöglicht ihm den Zugang zu einem exklusiven persönlichen Bereich, der ihm den Zugang zu einer bestimmten Anzahl von Informationen und das Ausfüllen der obligatorischen Buchungsfelder ermöglicht.

Auf dieser persönlichen Seite kann er seine Mietbedingungen angeben, insbesondere:


- Die Fahrzeugeigenschaften,

- Der Mietpreis,

- Mögliche Optionen,

- Der Ort der Wartung,

- Die Stornierungsbedingungen, indem er eine der drei Möglichkeiten wählt, wie in den

  allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.

- Die zukünftigen Buchungen, die von Nutzern mit ihm über die Anwendung getätigt werden.

- Die Buchungshistorie

- Die geleisteten oder ausstehenden Zahlungen

- Seine Bankverbindung (Option).

4. VERWALTUNG DES MIETPREISES - UNTERZEICHNUNG DES BUCHUNGSVERTRAGES

Abgesehen von den folgenden Bestimmungen und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gelten für die Bedingungen für die Verwaltung von Mietverträgen durch den Nutzer mit dem Partner die allgemeinen Vertragsbedingungen von RENTEO.

Jede Vermietung generiert über die Plattform einen Mietvertrag zwischen dem Partner und dem Nutzer, den der Partner bei Übernahme des Fahrzeugs durch den Nutzer unterschreiben lässt. Dieses Dokument ermöglicht es, eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs vor seiner Übernahme und bei seiner Rückgabe durchzuführen.

Die Unterschrift unter diesem Dokument ist obligatorisch.[dd1] 

5. MIETPREIS UND ZAHLUNG DURCH DEN NUTZER – ZAHLUNG DES PARTNERS UND RENTEO-PROVISIONEN

Der Partner beauftragt RENTEO mit dem Abschluss des Mietvertrages, der Rechnungsstellung und der Einziehung des Mietpreises des Fahrzeuges im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Partners.

RENTEO verwendet eine Zahlungslösung für Marketplace, MANGOPAY, mit der die Anwendung die Zahlung des Nutzers einzieht, die Gelder der Partner verwaltet und die Überweisung auf das Bankkonto sowie die automatische Zahlung der RENTEO-Provision auslöst.

 

5.1 Mietpreis und Zahlung durch den Nutzer

Die Preise des vom Partner über RENTEO angebotenen Mietservices sind die zum Zeitpunkt der Buchung des Nutzers auf dem Antrag gültigen Preise. Dieser Preis wird vom Partner unter Berücksichtigung der verschiedenen Vergütungselemente der RENTEO-Plattform persönlich festgelegt.

Sie sind auf dem Antrag angegeben, zahlbar nur mit Kreditkarte durch den Nutzer.

Die tatsächliche Belastung der Beträge erfolgt unter den in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegten Bedingungen.

Der vom Nutzer gezahlte Preis für die Dienstleistung wird von RENTEO auf der Website seines Finanzpartners MANGOPAY erhoben.

 

5.2 Bezahlung der Dienstleistung an den Partner

Der Partner erhält nach Abzug der verschiedenen Vergütungselemente der RENTEO-Plattform (MANGOPAY und RENTEO-Dienste) auf dem virtuellen Portfolio der MANGOPAY-Website die Zahlung gemäß des Mietvertrags, die nach Ende der Mietdauer ohne Widerspruch des Nutzers und in jedem Fall nach 72 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs gutgeschrieben wird. Der Partner wird darüber informiert, dass für jede Transaktion außerhalb der Eurozone und der SEPA-Zone (Überweisung von Beträgen auf sein MANGOPAY-Konto von einem anderen Bankinstitut) 5 € pro MANGOPAY an RENTEO abgezogen werden. RENTEO ist berechtigt, dem Partner für die Nichtbenutzung des MANGOPAY-Kontos eine Gebühr zu berechnen.

Von diesem Betrag wird der Teil abgezogen, der dem Betrag entspricht, den RENTEO aufgrund eines Verzugs des Partners an die Nutzer gezahlt hätte.

Der Partner wird darüber informiert, dass es zwischen dem auf dem Antrag im Abschnitt „Meine Zahlungen“ angegebenen Überweisungsdatum und dem tatsächlichen Zahlungseingang auf seinem Bankkonto zu einer Verzögerung von einigen Tagen kommen kann.

 

5.3 Zahlung der RENTEO-Provision

Der Partner vergütet die von RENTEO durchgeführte Vermittlung und die Verwaltung des Antrags durch eine Provision in Höhe von 12% des vom Nutzer gezahlten Preises für jeden abgeschlossenen Mietvertrag, einschließlich der MANGOPAY-Dienstleistungen. Dieser Betrag beinhaltet alle vom Nutzer geschuldeten Beträge (Konventionalstrafen wegen verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs etc.).

 

5.4 Fakturierungsauftrag

Durch den Beitritt zur RENTEO-Website als Partner akzeptiert dieser die Beträge, die in seinem Namen für die von ihm zu erbringenden Mietleistungen in Rechnung gestellt werden. Der Partner trägt die volle Verantwortung für seine Abrechnungspflichten und Umsatzsteuerfolgen, wenn er in seiner Eigenschaft als Unternehmer handelt.

In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich, den Steuerbehörden die für die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen geschuldete Steuer zu zahlen. Der Partner hat eine Frist von 3 Tagen, um den Inhalt der in seinem Namen ausgestellten Rechnungen anzufechten.

Darüber hinaus kann das Einkommen aus der Tätigkeit als Einzelperson als Berufseinkommen angesehen werden und muss daher den Steuerbehörden gegenüber als solches deklariert werden.

Die Berichts- und Steuerpflichten liegen in der alleinigen Verantwortung des Partners.

 

5.5 Vergütung des Partners für zusätzliche Geschäfte

Wie vorstehend erwähnt, verpflichtet sich der Partner, THEAULT zu informieren, wenn er von einem potenziellen Käufer von THEAULT-Fahrzeugen Kenntnis erlangt. Er wird dafür wie folgt entlohnt:

a/ Betrag

 

Der Partner erhält für jeden Verkauf an einen Neukunden, dem er THEAULT empfohlen hat, eine Provision, nämlich:

-          300€ HT beim Verkauf eines gebrauchten THEAULT-Fahrzeugs, zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn er mehrwertsteuerpflichtig ist.

-         500€ HT beim Verkauf eines neuen THEAULT-Fahrzeugs, zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn er mehrwertsteuerpflichtig ist.

 

6. VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNG

 

Abgesehen von den folgenden Bestimmungen und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, unterliegen die Verpflichtungen und Haftungen von RENTEO, dem Partner und dem Nutzer nach Artikel 8 der allgemeinen Vertragsbedingungen von RENTEO.

 

6.1 Pflichten und Haftungen von RENTEO

 

6.1.1 RENTEO verpflichtet sich, die ihm vom Partner übertragene Kontaktherstellung durchzuführen. Dazu stellt er dem Partner seine Anwendung und genügend Datenraum zur Verfügung, in dem sein Fahrzeug und seine Dienstleistungen beschrieben werden. Der Partner erscheint automatisch in den Suchergebnissen der Nutzer entsprechend seiner Nähe zum Nutzer an dem für die jeweilige Suche eingegebenen Ort oder der Adresse. In diesem Zusammenhang sichert RENTEO dem Partner die Neutralität seiner Klassifikationsverfahren zu und die Tatsache, dass das Kriterium der geografischen Nähe das einzige verwendete Klassifikationskriterium ist.

RENTEO behält sich das Recht vor, die Eigenschaften der Anwendung entsprechend dem technischen Fortschritt zu ändern. Sie behält sich den vollen Spielraum bei der Durchführung von Updates vor und ihr steht es frei, die Funktionalitäten ihrer Software ohne vorherige Benachrichtigung des Partners zu aktualisieren, solange dies nicht zu einer Beeinträchtigung des Dienstes oder zum Verlust von Daten oder Funktionalitäten führt.

Um die Wirksamkeit und Sicherheit der Anwendung zu gewährleisten, behält sich RENTEO das Recht vor, den Zugang zu ihr auszusetzen. Die Aussetzung wird nach Überprüfung der Konformität des Dienstes wieder aufgehoben. RENTEO verpflichtet sich, ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das mit den technischen Standards des Berufsstandes vereinbar ist. RENTEO ist an eine Verpflichtung zur Computersicherheit gebunden, kann jedoch nicht garantieren, dass der von einem Dritten betriebene Dienst durch Personen, Viren etc. gehackt, infiziert und verändert wird oder nicht verfügbar ist.

Die von RENTEO eingegangenen Verpflichtungen sind Mittelverpflichtungen. RENTEO verpflichtet sich, sich nicht in die kommerziellen Entscheidungen des Partners einzumischen und kann die Auswirkungen dieser Partnerschaft auf den Umsatz des Partners nicht garantieren. RENTEO kann unter keinen Umständen für eine unsachgemäße oder vollständige oder teilweise Nichterfüllung des Mietdienstes durch den Partner und generell für seine Handlungen oder Schulden gegenüber Nutzern und Dritten haftbar gemacht werden.

RENTEO haftet nicht für vorübergehende oder dauerhafte Schäden oder Verluste, die durch den Zugriff oder die Navigation auf die Anwendung entstehen. RENTEO lehnt die Verantwortung für alle Streitigkeiten, die zwischen dem Partner und einem elektronischen Kommunikationsvermittler entstehen können, ab. RENTEO übernimmt daher keine Verantwortung für die Übermittlung von Informationen (Internet-Netzwerk). Ebenso wenig haftet RENTEO für die Folgen eines Sicherheitsmangels (Hard- oder Software) in dem von Dritten bereitgestellten und vom Partner und den Nutzern genutzten Anschlussterminal.

Generell kann RENTEO nicht für Elemente, die sich seiner Kontrolle entziehen, und für Schäden verantwortlich gemacht werden, die der technischen Umgebung des Partners und der Benutzer entstehen können, insbesondere an seiner Mobiltelefonie oder allen Geräten, die für den Zugriff auf die Anwendung verwendet werden.

 

6.1.2 Beschwerden über Pannen oder Mängel in den Vermittlungsdiensten von RENTEO müssen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erbringung der Dienstleistungen schriftlich erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Partners, die Tatsache der festgestellten Mängel oder Pannen zu begründen. Er gestattet RENTEO, zur Erkennung dieser Mängel oder Pannen die geeigneten Mittel einzusetzen.

 

6.1.3 RENTEO kann durch eigenes Verschulden nur für direkte, persönliche und bestimmte Schäden, die dem Partner entstanden sind, haftbar gemacht werden, mit dem ausdrücklichen Ausschluss der Entschädigung für indirekte und immaterielle Schäden und/oder Verluste, wie z.B. Vermögensschäden, Imageschäden etc. Die Höhe der Entschädigung, die RENTEO unter den vorgenannten Bedingungen zu zahlen hat, ist in jedem Fall auf (...) EUR pro Ereignis begrenzt, die der Versicherungsdeckung von RENTEO entspricht.

 

6.2 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, die Vermietung in Übereinstimmung mit dem mit dem Nutzer durch RENTEO über den Antrag abgeschlossenen Vertrag und in Übereinstimmung mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen.

 

6.2.a/ Fahrzeug

Der Partner verpflichtet sich, ein „THEAULT“-Fahrzeug, dessen Partner oder Leasingnehmer er ist, welches weniger als fünf Jahre alt ist, sich in perfektem Wartungszustand befindet und welches gegen das mit einer kurzfristigen Vermietung verbundene Risiko ohne Fahrer versichert ist, zur Vermietung anzubieten. Das Fahrzeug muss den von RENTEO festgelegten Fahrzeugauswahlkriterien entsprechen, d.h. ein Alter von weniger als 5 Jahren und eine Laufleistung von weniger als 150.000 Kilometern aufweisen. Partner dürfen eine Kombination aus einem „Theault“-Fahrzeug und einem Van einer anderen Marke nur dann vermieten, wenn das Fahrzeug „Theault“ den Anforderungen der zu vermietenden Fahrzeuge entspricht.

RENTEO stellt dem Partner die RENTEO-Logos zur Verfügung, die auf seinem Fahrzeug angebracht werden.

Der Partner übernimmt alle mit diesem Fahrzeug verbundenen Kosten, insbesondere die Versicherungskosten. Er verpflichtet sich auch, RENTEO zu informieren, wenn er von potenziellen Fahrzeugkäufern Kenntnis erlangt.

 

6.2.b/ Mietbedingungen

Der Partner verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über die Preiswerbung im Mietwagenbereich, einzuhalten. Er verpflichtet sich, für jede Anzeige seine allgemeinen und besonderen Mietbedingungen vorzusehen, insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

- Der Firmenname, Adresse und SIREN-Nummer oder vollständige Kontaktdaten;

- Die Einheitspreise inklusive aller Steuern für alle Dienstleistungen pro Kilometer und

  Dauer;

- Die Preise inklusive aller Steuern auf die vom Vermieter angebotenen Zusatzleistungen;

- die Preise inklusive aller Steuern für die vorgeschlagenen festen Dienstleistungen;

- Die Preise inklusive aller Steuern der angebotenen Versicherungsoptionen und für alle

  Deckungen und Ausschlüsse, die Höhe des Selbstbehalts und die Kosten des Rückkaufs;

- Die Kosten, die der Mieter gegebenenfalls selbst übernehmen muss;

- Die Bedingungen für den Fall, dass das Fahrzeug erst nach Ablauf des geplanten

  Rückgabedatums zurückgegeben wird;

- Die Kaution; die Bedingungen für ihre Zahlung und Rückgabe; die Bedingungen ohne

  Kaution;

- Die Buchungsverfahren, die erforderlichen Mietvorauszahlungen und

  die Zahlungsbedingungen im Allgemeinen;

- Das Alter des Fahrers oder das Ablaufdatum des Führerscheins;

- Die Verpflichtungen, die sich zusätzlich zu den Verpflichtungen aus den gesetzlichen  

  Garantien ergeben: Abschleppdienst, Wartung, Reparatur, Ersatz, sowie alle

  Haftungsbeschränkungen;

- Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung.

 

Der Partner verpflichtet sich, die für ihn geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen der Website einzuhalten. Eine Kopie dieser Bedingungen wird ihm mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt. Jede Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen der Website wird ihm so schnell wie möglich mitgeteilt und ist nach Erhalt anzuwenden.

 

Er verpflichtet sich daher, zum Zeitpunkt der Buchung des Mietobjekts durch den Nutzer, in mehr oder weniger 15 Minuten anwesend zu sein und die Mietbedingungen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen der RENTEO-Website sicherzustellen.

Der Partner bleibt allein verantwortlich für die Durchführung seiner Tätigkeit und die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften.

Der Partner schließt daher alle erforderlichen Versicherungen ab, insbesondere eine Versicherung, die seine berufliche Haftpflicht für alle Handlungen abdeckt, die durch die Ausübung seiner Tätigkeit verursacht werden.

Verwendet der Partner ein Geolokalisierungssystem, ist er verpflichtet, die Benutzer zu informieren. Er wird auch sicherstellen, dass er die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 einhält und insbesondere, dass seine CNIL-Erklärung eine solche Erklärung in Bezug auf den Zweck und die Dauer der Datenspeicherung umfasst.

 

6.3 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt haftet keine Partei gegenüber der anderen und ihre Verpflichtungen sind ausgesetzt. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis, das die Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund der unvorhersehbaren oder unwiderstehlichen oder äußeren Natur des Ereignisses verunmöglicht oder offensichtlich erschwert, wobei diese Kriterien Kriege, Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Total- oder Teilstreiks, Sperrungen des Straßennetzes oder anderer Verkehrswege, Unterbrechungen der Energieversorgung (EEF, GDF, Öl usw.), Blockaden in Telekommunikations- und Computernetzwerken, regulatorische Änderungen, Verzögerungen oder Ausfälle durch externe Partner wie Lieferanten oder Subunternehmer beinhalten sowie jedes andere Ereignis, das nach Gesetz oder Rechtsprechung als Fall höherer Gewalt angesehen wird. In einem solchen Fall wird der Vertrag für die Dauer des Ereignisses unverzüglich ausgesetzt, und die Parteien können nicht für das Scheitern oder die Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden.

 

7. ZUSAMMENARBEIT – UNABHÄNGIGKEIT – WETTBEWERBSVERBOT

 

7.1 Alle Verpflichtungen von RENTEO können nur in enger Zusammenarbeit mit dem Partner und nach den von diesem zur Verfügung gestellten Informationen erfüllt werden. Der Partner verpflichtet sich daher, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um seine Verfügbarkeit für RENTEO und die Nutzer zu erleichtern, damit RENTEO seinen Auftrag unter den besten Bedingungen erfüllen kann.

 

7.2 Die Parteien wickeln den vorliegenden Vertrag selbstständig ab und sind persönlich verantwortlich für alle Verpflichtungen und Formalitäten, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, insbesondere im administrativen, sozialen und steuerlichen Bereich.

 

7.3 Während der Durchführung dieses Vertrages verpflichtet sich der Partner, keine Dienstleistungen außerhalb der Anwendung zu erbringen.

 

8. PERSÖNLICHE DATEN

 

Gemäß Ziffer 11.2 der allgemeinen Vertragsbedingungen erhebt und verarbeitet RENTEO personenbezogene Daten von Nutzern und Partnern im Rahmen der Abwicklung und Realisierung von Mietverträgen, die im Rahmen des Antrags, der Beziehungen zu Nutzern und Partnern sowie zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen, insbesondere zur Beweissicherung. Soweit es zur Erfüllung der Verpflichtungen der Partner und/oder RENTEO erforderlich ist, wird RENTEO die personenbezogenen Daten des Nutzers an den Partner weitergeben, mit dem eine Buchung vorgenommen wurde.

Der Partner verpflichtet sich, die ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Nutzer nicht aus anderen Gründen zu nutzen als denen, die sich auf die Erbringung des von ihm angebotenen Mietservices beziehen, insbesondere ist die Verwendung dieser personenbezogenen Daten für die Prospektion und kommerzielle Werbung verboten.

 

9. GEISTIGES EIGENTUM – VERTRAULICHKEIT

 

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Studien, Projekte, Modelle und Unterlagen jeglicher Art, die von RENTEO durchgeführt, geliefert oder versandt werden, stets ihr Eigentum. Sie behält sich die Rechte am geistigen Eigentum an ihren Kreationen vor, die ohne ihre vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet, dargestellt, kommuniziert, angepasst oder übersetzt werden dürfen. Der Partner ist berechtigt, die geistigen Eigentumsrechte von RENTEO zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen und muss insbesondere die von RENTEO übermittelte Grafik für die Nutzung seiner Marke einhalten, und zwar durch Flyer, Fensteraufkleber und andere ihm zugesandte kommerzielle Unterlagen.

Am Ende seiner Geschäftsbeziehung mit RENTEO verpflichtet sich der Partner aus welchem Grund auch immer, kein RENTEO-Element mehr zu verwenden, das nach dem Recht des geistigen Eigentums geschützt ist.

 

9.2 Alle Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder -prozesse sowie alle Spezifikationen, finanziellen, kommerziellen oder technischen Informationen, Know-how, Berichte oder sonstige Informationen jeglicher Art, die sich direkt oder indirekt auf die Geschäftstätigkeit der Parteien beziehen und die von jeder der anderen zur Aushandlung und zum Abschluss dieses Vertrags mitgeteilt werden können oder von denen sie bei dieser Gelegenheit Kenntnis erlangen können, werden sowohl im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen als auch nach ihrer Beendigung von jeder der Parteien streng vertraulich behandelt. Sie verpflichten sich, sie in keiner Weise oder aus irgendeinem Grund offenzulegen und sie nicht für andere als die hierin vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich zudem, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die sich aus dieser Bestimmung ergebenden Verpflichtungen von allen Arbeitnehmern, Vertretern und Partnern eingehalten werden.

 

9.3 Der Partner ermächtigt RENTEO, ihn in seinen Werbeunterlagen aufzuführen oder Dritten seinen Firmennamen oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal während und nach der Erbringung der Dienstleistungen zur Förderung seiner Tätigkeit preiszugeben.

 

10. ENDE DER PARTNERSCHAFT – ABMELDUNG

 

Der Partner kann die Anwendung jederzeit und aus welchem Grund auch immer deinstallieren oder sich von ihr abmelden. Er verpflichtet sich jedoch, RENTEO unverzüglich darüber zu informieren und die bereits gebuchten Mietverträge zu honorieren, es sei denn, es wird eine anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

Im Falle eines Verstoßes des Partners gegen seine Verpflichtungen ist RENTEO ermächtigt, je nach Schwere der festgestellten Vertragsverletzung das Partnerkonto sofort oder nach Beendigung der bereits abgeschlossenen Mietverträge zu löschen.

In jedem Fall kann RENTEO die Anwendung ohne Vorankündigung, Formalität oder Entschädigung an den Nutzer deaktivieren: 1) durch Gerichtsbeschluss, 2) im Falle höherer Gewalt, 3) im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen 4) im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung der Anwendung durch ihn oder einen in seinem Namen handelnden Dritten.

 

11. ANWENDBARES RECHT – SPRACHE DES VERTRAGS – GERICHTSSTAND

 

Die Parteien sind bestrebt, alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrages ergeben können, innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag, an dem diese Streitigkeiten entstehen, gütlich beizulegen.

In Ermangelung einer gütlichen Einigung fällt jede Streitigkeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag in die Zuständigkeit des Handelsgerichts von COUTANCES, auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, einer Mehrzahl von Beklagten oder der Heranziehung eines Dritten zum Verfahren, es sei denn, es besteht eine ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf wettbewerbsbeschränkende Praktiken oder geistige Eigentumsrechte.

Im Streitfall kann der Partner ein herkömmliches Schlichtungsverfahren oder eine andere alternative Streitbeilegungsmethode fordern. Wird innerhalb von 15 Tagen keine gütliche Einigung erzielt, steht es den Parteien frei, die Streitigkeit vor die zuständigen Gerichte zu bringen.

 

12. KONTAKT

 

Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Antrag, den Partnerschaftsbedingungen usw. kann sich der Partner an RENTEO unter folgender Adresse wenden: infos@renteo.fr

Per Post:
RENTEO/ GSC THEAULT
Za de Maudon

50300 Ponts

Frankreich

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